Einordnung und Zuständigkeiten
Die Schweiz ist föderal organisiert. Steuern werden von Bund, Kantonen und Gemeinden erhoben. Tarife und Steuerfüsse unterscheiden sich je nach Wohnort. Ihr Wohnsitz hat deshalb spürbaren Einfluss auf die Gesamtbelastung.
Ab wann sind Sie steuerpflichtig
Sobald Sie Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz begründen, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Alternativ entsteht Steuerpflicht bei Aufenthalt von 30 Tagen mit Erwerbstätigkeit oder 90 Tagen ohne. Grundsätzlich gilt das Welteinkommen; Doppelbesteuerungsabkommen bestimmen die Aufteilung zwischen Staaten.
Die wichtigsten Steuerarten
Einkommen und Vermögen: Einkommen wird auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene besteuert; Vermögen nur kantonal und kommunal. Der Steuerfuss (Multiplikator) variiert zwischen Gemeinden.
Mehrwertsteuer: Beim Konsum fällt die MWST an; verschiedene Sätze für Alltagsgüter und Beherbergung.
Verrechnungssteuer: Auf bestimmten Kapitalerträgen wird eine Quellenabgabe erhoben; sie wird bei korrekter Deklaration meist angerechnet oder zurückerstattet.
Immobilien: Der Eigenmietwert von selbstbewohntem Wohneigentum zählt als fiktives Einkommen. Beim Verkauf kann je nach Kanton eine Grundstückgewinnsteuer anfallen.
Quellensteuer für Zuziehende ohne C-Bewilligung
Ohne Niederlassungsbewilligung C wird die Steuer in der Regel direkt vom Lohn abgezogen. Wichtig ist, dass Zivilstand, Kinder und Kirchensteuerstatus im Payroll-System korrekt hinterlegt sind, sonst stimmt der Abzug nicht.
Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)
Wenn Sie individuelle Abzüge geltend machen möchten oder müssen, kommt die ordentliche Steuererklärung zusätzlich zur Quellensteuer ins Spiel. In vielen Kantonen ist die Frist der 31. März des Folgejahres. Die Details regeln die Kantone.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
DBA legen fest, welches Land bestimmte Einkünfte besteuert und wie ausländische Quellensteuern angerechnet werden. Häufige Konsequenz ist die Befreiung mit Progression: Ausländische Einkünfte erhöhen den anwendbaren Steuersatz in der Schweiz, auch wenn sie hier nicht besteuert werden.
Abzüge und sinnvolle Weichenstellungen
Berufskosten und Kinderbetreuung:
Pendeln, auswärtige Verpflegung und Krippe sind je nach Kanton abzugsfähig.
Säule 3a:
Beiträge sind steuerlich abziehbar; Jahresmaxima und Einzahlungsfrist bis Ende Jahr beachten.
Schuldzinsen:
Können das steuerbare Einkommen mindern, meist mit kantonalen Grenzen.
Kirchensteuer:
Fällt nur für Mitglieder anerkannter Kirchen an; ein Austritt ist möglich und kantonal geregelt.
Sozialabgaben
AHV/IV/EO und ALV sind keine Steuern, reduzieren aber direkt Ihr Nettogehalt. Berücksichtigen Sie diese Abzüge in Ihrer Budgetplanung.
Ihr Fahrplan nach dem Zuzug
Anmeldung bei der Gemeinde vornehmen, damit das Steuerdomizil feststeht.
Payroll-Angaben prüfen: Quellensteuer-Tarif, Zivilstand, Kinder, Kirchensteuer.
Belege sammeln: Berufskosten, Kinderbetreuung, Versicherungen, Säule 3a, Wertschriften.
Bis 31. März prüfen, ob eine ordentliche Veranlagung nötig oder sinnvoll ist.
Bis Jahresende Säule-3a-Einzahlung planen.
Kontakt
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Umzug in die Schweiz.
Hilfe
© 2025. All rights reserved.
Rechtliches
Dienstleistungen
