Aufenthaltsbewilligungen

Erfahre alles über Bewilligungsarten und Voraussetzungen.

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Erfahre alles über Bewilligungsarten und Voraussetzungen.

Aufenthalt mit Bewilligung in der Schweiz

Wer in der Schweiz leben und arbeiten möchte, benötigt eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Diese wird je nach Aufenthaltsdauer und Zweck in verschiedene Kategorien eingeteilt. Für Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EFTA-Staaten – dazu zählen Liechtenstein, Norwegen und Island – gilt das Freizügigkeitsabkommen. Es erlaubt den Aufenthalt, sofern ein Arbeitsvertrag oder eine andere Existenzgrundlage vorliegt.

In der Regel informiert der Arbeitgeber bereits bei Vertragsunterzeichnung über das weitere Vorgehen und übernimmt oft auch die administrative Anmeldung.

In der Schweiz existieren mehrere Arten von Bewilligungen:

Die C-Bewilligung ist eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Sie wird nach einem mindestens fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalt erteilt und gewährt dauerhafte Niederlassung mit nahezu denselben Rechten wie Schweizer Staatsbürger.

Die B-Bewilligung gilt als Standardform für längerfristige Aufenthalte. Sie wird Personen ausgestellt, die über einen Arbeitsvertrag verfügen, der mindestens ein Jahr dauert. Die Bewilligung ist in der Regel fünf Jahre gültig und kann verlängert werden. Sie erlaubt uneingeschränktes Arbeiten und Wohnen in allen Kantonen.

Die L-Bewilligung richtet sich an Kurzaufenthalter. Sie gilt für Aufenthalte bis zu einem Jahr, etwa für Praktika, zeitlich begrenzte Projekte oder Saisonarbeit. Wird der Vertrag verlängert, lässt sich diese Bewilligung in eine B-Bewilligung umwandeln.

Die G-Bewilligung, auch Grenzgängerbewilligung genannt, gilt für Personen, die in der Schweiz arbeiten, jedoch im Ausland wohnen. Voraussetzung ist ein gültiger Arbeitsvertrag in der Schweiz sowie die Rückkehr an den ausländischen Wohnort mindestens einmal pro Woche.

Wer sich nur für eine begrenzte Zeit im Land aufhält, kann sich bis zu drei Monate ohne Genehmigung als Tourist aufhalten. Für diesen Zeitraum ist keine Aufenthaltsbewilligung erforderlich.

Arbeit und Bewerbung

Der Weg in die Schweiz beginnt meist mit einer Arbeitsstelle. Im ersten Quartal 2023 waren über 1,7 Millionen ausländische Arbeitskräfte in der Schweiz beschäftigt, die Mehrheit davon aus EU- und EFTA-Staaten. Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften bleibt hoch, was den Einstieg erleichtert.

Bewerbungsprozesse in der Schweiz ähneln denen anderer Länder, dennoch gibt es kulturelle Feinheiten. Pünktlichkeit wird besonders geschätzt, wer zum Gespräch kommt, sollte lieber fünf Minuten zu früh erscheinen. Auch die Anrede spielt eine wichtige Rolle. In der Schweiz ist es üblich, zunächst beim förmlichen «Sie» zu bleiben, bis man explizit zum «Du» eingeladen wird.

Eine gründliche Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch ist ebenfalls zentral. Informieren Sie sich genau über das Unternehmen und die ausgeschriebene Position und überlegen Sie sich Argumente, weshalb Ihre Fähigkeiten einen Mehrwert bieten. Unvorbereitete Bewerberinnen und Bewerber hinterlassen selten einen guten Eindruck.

Darüber hinaus wird in der Schweiz ein respektvoller Umgangston sehr geschätzt. Eine zu direkte oder überhebliche Art kann schnell unpassend wirken. Freundlichkeit, Bescheidenheit und ein ruhiges Auftreten helfen, positiv aufzufallen und Vertrauen zu gewinnen.

Mit diesen Grundlagen steht einer erfolgreichen Bewerbung und der Ausstellung Ihrer Aufenthaltsbewilligung nichts im Wege. Wer die Schweizer Gepflogenheiten respektiert, wird meist herzlich aufgenommen und findet sich schnell im neuen Alltag zurecht.